Etiketten hier anfragen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsbedingungen im Rahmen von Verträgen, die über die Webseite etikettendruckerei.net zwischen
ADHESIVO Etiketten, Inhaber: Hendrik Bäumer, Rombergstraße 6, 59439 Holzwickede

- im Folgenden „Anbieter“ - und den Kunden - im Folgenden „Kunde“ -geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Der Anbieter (nachfolgend „Anbieter“) berät Kunden bei dem Einkauf von bedruckten Etiketten und liefert
auf Kundenwunsch individuell bedruckte Etiketten und weitere Drucksachen. Zu den vorbenannten
Geschäftstätigkeiten hält der Anbieter unter der Internetadresse „etikettendruckerei.net“ ein Anfrageformular
für Etiketten vor. Die unter der Internetadresse „etikettendruckerei.net“ angebotenen Produkte richten sich
ausschließlich an Unternehmer. Vertragsschlüsse erfolgen direkt zwischen den Nutzern der Webseite
(nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter als deren Vertragspartner.
(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim
Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss, Lieferung
(1) Die Darstellungen auf der Webseite erfolgen freibleibend. Der Kunde kann gegenüber dem Anbieter auf der
Grundlage des Anfrageformulars unter Angabe der benötigten Art und Mengen eine unverbindliche Anfrage für
die gewünschten Artikel abgeben. Der Anbieter wird die Verfügbarkeit der angefragten Waren prüfen und ein
unverbindliches, freibleibendes Angebot (Vorschlag) zusenden.

(2) Vertragsschluss:
Falls dem Kunden der Vorschlag des Anbieters zusagt, kann er eine verbindliche Bestellung tätigen. Der Vertrag
kommt erst mit der Auftragsbestätigung oder mit der Zusendung eines Korrekturabzugs zur Druckfreigabe
zustande. Bestellt der Kunde einen lediglich der Gattung nach beschriebenen Gegenstand, so wird der Anbieter einen
Artikel mittlerer Art und Güte liefern. Dies gilt auch für die Farbwerte und die Qualität des Drucks. Der Kunde
kann im Rahmen seiner Anfrage Verwendungszwecke und notwendige Beschaffenheitsangaben, wie z.B.
geeignete Haftuntergründe, Umgebungstemperaturen oder Feuchtigkeitsbedingungen, spezifizieren.
Unterbleibt eine Spezifikation durch den Kunden, bestimmt sich die Beschaffenheit des Artikels stets nach den
relevanten Produktbeschreibungen bzw. nach den Beschaffenheitsangaben sämtlicher Vorprodukte.
(4) Der Anbieter wird dem Kunden auf Wunsch Materialmuster zur Verfügung stellen, die der Kunde auf ihre
Tauglichkeit testen kann. Soweit der Kunde dem Anbieter sodann bestätigt, dass sich das Material für die nach
dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sind spätere Mängelansprüche des Kunden, die lediglich diese
zuvor bestätigte Eignung zum Gegenstand haben, ausgeschlossen.
(5) Auf gesonderten Wunsch des Kunden sendet der Anbieter dem Kunden vor der Drucklegung einen
Korrekturabzug zu und fordert den Kunden zur Freigabe des Korrekturabzugs auf.
(6) Falls die Parteien eine Lieferfrist vereinbaren, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung
durch den Anbieter, nicht jedoch, bevor der Kunde seine Mitwirkungspflichten – insbesondere die
Druckfreigabe - vollständig erfüllt hat und bevor der Anbieter sämtliche Informationen erhalten hat, die für die
Durchführung des Auftrags vonnöten sind. Ist keine Lieferfrist vereinbart, so erfolgen Lieferungen unverzüglich
nach Produktion der bestellten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang.
(7) Soweit der Kunde dem Anbieter Unterlagen, Daten und Datenträger überlässt, wird der Anbieter diese nach
Vertragserfüllung löschen bzw. vernichten, soweit die Parteien nicht die Rückgabe oder die Archivierung beim
Anbieter vereinbart haben.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Falls nicht von der Übersendung eines Korrekturabzugs abgesehen wurde, ist der Kunde verpflichtet, den
Korrekturabzug nach Erhalt umgehend zu prüfen und Änderungen an den Anbieter mitzuteilen. Die
Prüfungspflicht des Kunden umfasst auch die Vereinbarkeit mit rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B.
Vorschriften zur Gefahrgutkennzeichnung) sowie etwaig bestehende Rechtsmängel (z.B. eine notwendige
Genehmigung des Urhebers der Druckvorlage zur Vervielfältigung).
(2) Soweit keine Änderungswünsche bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die Korrekturvorlage unverzüglich
freizugeben.
(3) Der Kunde wird den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus einer schuldhaften Verletzung
der vorbenannten Prüfungspflichten hergeleitet werden. Die Geltendmachung weiterer
Schadensersatzansprüche durch den Anbieter bleibt davon unberührt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

§ 5 Preise und Versandkosten
(1) Soweit nicht explizit anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Versandkosten werden dem Kunden im Angebot angegeben und sind vom Kunden zu tragen.
(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand oder per Spedition. Das Versandrisiko trägt der Kunde.
(4) Unberechtigte Skonto-Abzüge werden dem Kunden nachberechnet.

§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde hat die Zahlung per Vorkasse zu leisten. Der Anbieter behält sich vor, die Zahlung auf Rechnung
zu gestatten.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung des Kaufpreises unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die
Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des
Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu zahlen.
(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer
Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

§ 7 Besondere Rügeobliegenheiten für Kaufleute
(1) Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die Ware nach Übernahme gemäß § 377 HGB zu untersuchen. Einen
dabei festgestellten Mangel hat der Kunde sowohl dem Anbieter als auch dem Lieferanten unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
(2) Hat der Kunde dem Anbieter einen Mangel der Ware nicht unverzüglich angezeigt und führt dies zu einem
Rechtsverlust des Anbieters gegenüber seinem Lieferanten, so kann der Kunde hieraus keine Ansprüche gegen
den Anbieter herleiten.

§ 8 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
§§ 434 ff BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf vom Anbieter gelieferte
Sachen 12 Monate.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in
der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

§ 9 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des
Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden.
Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes.
Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben,
verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die
Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung,
Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Dies gilt nicht für Werbemaßnahmen für eigene ähnliche Waren oder
Dienstleistungen.
(3 Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -
verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters
jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter Adhesivo Etiketten.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine
Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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